Depotbanken
Ausgewählte Adressen. Klare Strukturen. Passende Verwahrung.
Für Ihr Vermögen gibt es keine Einheitslösung – das gilt auch für die Wahl der Depotbank. Jede Bank hat spezifische Stärken: Die eine bietet eine breite Fondsplattform, die andere besondere Lösungen für Wertpapierkredite, eine dritte ein spezialisiertes Reporting für Stiftungen, Holdingstrukturen oder größere Vermögen.
Als banken- und produktanbieterübergreifend arbeitende Berater sind wir nicht an ein bestimmtes Institut gebunden. Wir betrachten verschiedene Depotstellen und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Bank zu Ihrer strategischen Ausrichtung, Ihrem Portfolio, Ihrem Servicebedarf und Ihren technischen Anforderungen passen kann. Auf Wunsch koordinieren wir Vermögensstrukturen auch über mehrere Banken hinweg und unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten.
Die Sicherheitsarchitektur: klare Trennung von Beratung und Verwahrung
Ein wichtiger Eckpfeiler unserer Zusammenarbeit ist die Trennung von Beratung und Vermögensverwahrung. Ihr Depot und Ihre Konten werden bei der jeweiligen Depotbank beziehungsweise Partnerbank geführt. Wir begleiten Sie beratend und administrativ im Rahmen der vereinbarten Leistungen.
Kein direkter Zugriff auf Ihr Kapital
Als Berater haben wir keinen direkten Zugriff auf Ihre Gelder oder Vermögenswerte. Sofern Vollmachten eingerichtet werden, richten sich Umfang und Befugnisse nach den jeweiligen Vertragsunterlagen und dienen ausschließlich der Abwicklung vereinbarter Prozesse innerhalb der definierten Rahmenbedingungen.
Verfügungen bleiben klar geregelt
Auszahlungen, Überweisungen oder Verfügungen auf Drittkonten sind abhängig von den Vorgaben der jeweiligen Depotbank und den vereinbarten Vollmachtsregelungen. Kapitalabflüsse erfolgen grundsätzlich nach den festgelegten Autorisierungs- und Sicherheitsprozessen der jeweiligen Bank.
Depot- und Kontostruktur nachvollziehbar einordnen
Wertpapiere werden in der Regel in Ihrem Kundendepot verwahrt. Bei einer Insolvenz der depotführenden Bank verbleiben Wertpapiere grundsätzlich in Ihrem Eigentum beziehungsweise in einer gleichwertigen Rechtsposition; sie fallen regelmäßig nicht in die Insolvenzmasse der Bank. Für Guthaben auf Konten gelten dagegen die jeweiligen Regelungen zur Einlagensicherung.
Wir erläutern Ihnen gerne, wie Depotverwahrung, Referenzkonten, Vollmachten und Einlagensicherung bei der jeweiligen Bank ausgestaltet sind.
Auswahl möglicher Depotbanken und Plattformen
Wir stellen Ihnen gerne eine Auswahl von Depotbanken und Plattformen vor, mit denen komplexere Vermögensstrukturen abgebildet werden können. Welche Lösung im Einzelfall infrage kommt, hängt von Ihrem Anlagevolumen, Ihrer Vermögensstruktur, dem gewünschten Serviceumfang, regulatorischen Anforderungen und den Konditionen der jeweiligen Bank ab.