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Krankenversicherungen

An einer Krankenversicherung kommt in Deutschland keiner vorbei. Das ist auch gut so, schließlich geht es um Ihre Gesundheit und um die Ihrer Lieben. Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten: die gesetzliche Krankenversicherung, die private Krankenversicherung oder die gesetzliche Krankenversicherung mit ergänzendem privaten Zusatzschutz.

Zu viele Optionen? Keine Sorge, wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten. Gemeinsam schauen wir, welche Absicherung zu Ihrer persönlichen Situation, Ihren gesundheitlichen Bedürfnissen und Ihren finanziellen Rahmenbedingungen passen kann. Gerne beraten wir Sie in den nebenstehenden Bereichen.

Die private Krankenversicherung kann eine leistungsstarke Form der Gesundheitsabsicherung sein. Je nach Tarif können unter anderem moderne Behandlungsmethoden, freie Arzt- und Krankenhauswahl, privatärztliche Behandlung, Naturheilverfahren sowie Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen oder stationäre Aufenthalte enthalten sein.

Selbstständige und Freiberufler können sich grundsätzlich privat krankenversichern. Arbeitnehmer können in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese beträgt im Jahr 2026 77.400 Euro jährlich.

Die Beitragshöhe richtet sich insbesondere nach dem gewählten Leistungsumfang, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Deshalb sollte ein Wechsel in die private Krankenversicherung sorgfältig geprüft werden – auch mit Blick auf die langfristige Beitragsentwicklung, Familienplanung und mögliche Alternativen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchte oder muss, kann den bestehenden Schutz durch private Krankenzusatzversicherungen ergänzen. Diese können je nach Tarif zusätzliche Leistungen bieten und auf persönliche Gesundheitsbedürfnisse abgestimmt werden.

Mit einem Ergänzungsschutz lassen sich bestimmte Leistungsbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung erweitern. Welche Absicherung sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Bedarf ab.

Folgende Leistungen können beispielsweise über eine Krankenzusatzversicherung abgesichert werden:

  • Brille oder Kontaktlinsen
  • Naturheilverfahren
  • Zahnzusatzversicherung, zum Beispiel zur Reduzierung des Eigenanteils bei hochwertigem Zahnersatz
  • Ambulante Zusatzversicherung, je nach Tarif etwa für zusätzliche Leistungen bei Facharztbehandlungen oder alternativen Heilmethoden
  • Stationäre Zusatzversicherung, je nach Tarif etwa für Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Gesundheitsvorsorge, zum Beispiel für ausgewählte Präventions- und Früherkennungsleistungen

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich ein Vergleich lohnen. Der gesetzliche Leistungsumfang ist im Wesentlichen vorgegeben, einzelne Krankenkassen unterscheiden sich jedoch unter anderem beim Zusatzbeitrag, bei Satzungsleistungen, Bonusprogrammen, Serviceangeboten und bestimmten Zusatzleistungen.

Etwa neun von zehn Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die medizinisch notwendige Versorgung nach den gesetzlichen Vorgaben. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2026 weiterhin 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Zusätzlich erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge grundsätzlich jeweils zur Hälfte.

Familienangehörige ohne oder mit nur geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Aus Sicht von Mitarbeitenden kann eine betriebliche Krankenversicherung eine attraktive Zusatzleistung sein. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten darüber private Zusatzleistungen zur Gesundheitsversorgung ermöglichen und so ihr Angebot als Arbeitgeber stärken.

Das Prinzip ist einfach: Der Arbeitgeber stellt seinen Mitarbeitenden einen privaten Krankenzusatzschutz zur Verfügung, der bestimmte Leistungen ergänzen kann. Das kann zur Mitarbeiterbindung beitragen und die Attraktivität des Unternehmens erhöhen.

Auch steuerliche Aspekte können eine Rolle spielen. Ob und in welcher Form Beiträge steuerlich berücksichtigt werden können, sollte im Einzelfall mit dem Steuerberater geprüft werden.

Mit einem Krankentagegeld können Arbeitnehmer und Selbstständige Einkommensausfälle bei längerer Krankheit absichern. Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall in der Regel zunächst eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann gesetzliches Krankengeld gezahlt werden, das jedoch meist unter dem bisherigen Nettoeinkommen liegt.

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann dadurch eine finanzielle Lücke entstehen. Eine private Krankentagegeldversicherung kann helfen, diese Lücke zu reduzieren. Besonders relevant kann das sein, wenn laufende Verpflichtungen bestehen, zum Beispiel für Familie, Miete, Kredite oder andere regelmäßige Ausgaben.

Die Höhe des Krankentagegeldes kann je nach Tarif und persönlicher Situation vereinbart werden.

Für jeden Tag, den Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden, können zusätzliche Kosten entstehen. Gesetzlich Versicherte leisten unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Zuzahlung. Hinzu kommen möglicherweise weitere Ausgaben, etwa für Telefon, Fernsehen, Fahrtkosten von Angehörigen oder Unterstützung im Haushalt.

Ein Krankenhaustagegeld zahlt je nach Tarif für die Dauer eines stationären Krankenhausaufenthalts einen vereinbarten Betrag pro Tag. Dieser kann frei verwendet werden, zum Beispiel für zusätzliche Kosten rund um den Krankenhausaufenthalt.

Für die Auszahlung ist in der Regel ein Nachweis über den stationären Aufenthalt erforderlich, zum Beispiel eine Bescheinigung des Krankenhauses.

Ob Urlaub oder Geschäftsreise: Auch im Ausland kann zusätzlicher Krankenversicherungsschutz sinnvoll sein. Eine Auslandskrankenversicherung kann je nach Tarif Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen oder Unfällen sowie einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernehmen.

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet im Ausland nur eingeschränkt und grundsätzlich vor allem in Ländern, mit denen entsprechende Regelungen bestehen. Außerhalb dieses Schutzbereichs oder bei privaten Behandlungskosten können erhebliche Eigenkosten entstehen.

Eine Auslandskrankenversicherung ist je nach Bedarf für einzelne Reisen oder als Jahresversicherung möglich.

Auch bei guter Zahnpflege können Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Implantate notwendig werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Zahnersatz in der Regel einen befundbezogenen Festzuschuss. Hochwertigere Versorgungen können mit höheren Eigenanteilen verbunden sein.

Eine Zahnzusatzversicherung kann je nach Tarif Leistungen für Zahnersatz, Implantate, Keramikverblendungen, Inlays, professionelle Zahnreinigung oder weitere zahnmedizinische Behandlungen ergänzen.

Das Leistungspaket sollte zu Ihrem Bedarf, Ihrem Zahnstatus und Ihren finanziellen Vorstellungen passen. Dadurch können Eigenanteile reduziert werden – und zumindest die Rechnung tut dann vielleicht etwas weniger weh.

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